Geschäftsnummer: | 23.1019 |
Eingereicht von: | Weichelt Manuela |
Einreichungsdatum: | 17.03.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung |
Schlagwörter: | Bundes; Wohnbaugenossenschaften; Verfassung; Baurechtsverträge; Wohnung; Finden; Klärung; Lösung; Bundesamt; Bundespersonals; Erhöhungen; Verfassungsauftrag; Umsetzung; Verfassungsauftrags; Zuständig; Abwicklung; Verschiedenen; Bundeshilfen; Vorgaben; Baurechtsverträgen; Widerspruch; Gemeinnützigen; Preisgünstigen; Bedingungen; Wohnungsbau; Fördern; Fragen:; Vorsteher*innen; Unternommen; Bereich |
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals in den letzten Jahren neue Baurechtsverträge unterbreitet. Diese führten zum Teil zu massiven Erhöhungen des Baurechtszinses, die die Wohnbaugenossenschaften ihren Mietenden weiterbelasten müssen. Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz versuchte, mit dem BBL Lösungen zu finden. Auch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) nahm diesbezüglich Gespräche mit dem BBL auf. Die Diskussionen dauern in der Zwischenzeit bereits rund zehn Jahre. Bis heute konnten das BWO und das BBL keine Lösung finden.
Zahlbarer Wohnraum zu finden ist seit Jahren ein Thema und wird immer schwieriger. Der Bund hat - gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Verfassung - den Auftrag hat, sich dafür einzusetzen, dass alle Bevölkerungsgruppen über eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verfügen. Das BWO ist für die Umsetzung des Verfassungsauftrags zuständig, u.a. für die Abwicklung der verschiedenen Bundeshilfen. Die Vorgaben des BBL bei Baurechtsverträgen mit Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals stehen in einem Widerspruch zum Verfassungsauftrag, den preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Fragen:
- Was haben die zuständigen Vorsteher*innen bis heute unternommen, damit es im Bereich der Baurechtsverträge des BBL und der Wohnbauförderung des Bundes endlich zu einer Klärung kommt?
- Wie sieht der Zeitplan einer Klärung aus?